Der Datenrettungsprozess wird geregelt durch die Anwendung der Gesetze, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Handelsgesetzbuch (HGB). Nach Übergabe an den Kunden werden alle anvertrauten Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, ohne jedwede Kopie oder Sicherheitskopie zurückzubehalten.
Bedingt durch die Art unserer Dienstleistung sind alle Preise Verhandlungssache und individuell. Wenn nicht anders vereinbart sind die Zahlungen an unsere Gesellschaft an unsere Geschäftsadresse zu leisten. Sie sind spätestens im Moment der Übergabe der wieder hergestellten Daten und/oder Medien fällig. Wenn nicht anders vereinbart sind die Kosten des Zahlungsverkehrs durch den Kunden zu tragen. Wenn nicht anders erklärt sind alle aufgeführten Preise, sowie alle Preise, die durch unsere Gesellschaft im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung festgelegt wurden ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders erklärt beträgt der Stundensatz 100 € netto (121 € inkl. MwSt.).
Wenn nicht anders erklärt, übergibt der Kunde seine Speichermedien als nicht funktionierend an unsere Gesellschaft und beauftragt uns, die Möglichkeiten der Datenwiederherstellung bei jedem einzelnen Modul zu überprüfen. Unsere Gesellschaft führt die Überprüfung kostenlos durch. Unser Servicetechniker kann selber entscheiden über eine Übergabe des Datenmediums an eine andere Niederlassung DATARECOVERY. Durch o.g. Übergabe kann sich die Frist für die Diagnostik und für die Datenrettung um bis zu 10 Arbeitstage verlängern. Über Übergabe an unsere andere Niederlassung musst der Kunde (Auftragsgeber) nicht automatisch informiert worden. Unsere Gesellschaft ist berechtigt eine Erstattung der Versandkosten in Höhe von maximal 25 € netto (30,25 € inkl. MwSt.) pro Medium verlangen. Für die Rücksendungen außerhalb Deutschlands können die Versandkosten höher sein. Wenn der Kunde uns mit einer Realisation des Auftrags außerhalb der Geschäftszeit (auch nur teilweise) beauftragt, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 100 € netto (121 € inkl. MwSt.); bei nachfolgender Ausführung der Datenrettung im Expressmodus erhält der Kunde einen Preisnachlass in Höhe von 100 € netto (121 € inkl. MwSt.). In Abhängigkeit von den Ergebnissen unserer Untersuchung, legt unsere Gesellschaft fest, ob und unter welchen Bedingungen eine Datenrettung möglich ist. Der verbindliche Auftrag zur Datenrettung durch den Kunden hat schriftlich oder via Internet zu erfolgen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, alle Kosten unserer Gesellschaft bis zur Rücknahme des Vertrages zu tragen. Alle verwendeten Teile, einschließlich der verwendeten und/oder verbrauchten Materialien (z.B. Ersatzteile), verbleiben auch nach Abschluss der Arbeiten im Eigentum unserer Gesellschaft.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die angebotene Dienstleistung keine Reparatur oder Anpassung des Gegenstandes gemäß Artikel 652 des Gesetzes No. 40/1964 (Zivilgesetzbuch) ist. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages gibt der Kunde die Erlaubnis zu jedweder erforderlichen Arbeit (Öffnung) am Datenträger für den Zweck der Einschätzung der Möglichkeiten der Datenwiederherstellung, oder für die Datenwiederherstellung selbst und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch diese Handlungen eventuelle Garantien des Herstellers des Datenträgers erlöschen können. Der Kunde stimmt ebenfalls zu, dass unsere Gesellschaft über alle defekten Teile verfügt und im Fall der Unmöglichkeit der Datenwiederherstellung vom Datenträger über denselben nach Abschluss der Arbeiten verfügt. Sollte der Kunde auf der Rückgabe der defekten Teile bestehen, muss er/sie dies schriftlich spätestens am Tage der Auftragserteilung äußern. Sollte der Kunde auf Rückgabe der Datenträger bestehen, hat er/sie diese spätestens 30 Tage nach Übergabe an unsere Gesellschaft abzuholen. Wenn er/sie diese Abholung in der oben genannten Zeit versäumt, kann unsere Gesellschaft (falls die Datenrettung nicht erfolgreich war) über das Medium verfügen, oder (falls die Datenrettung erfolgreich war) eine Lagergebühr in Höhe von 1 € netto (1,21 € inkl. MwSt.) für jeden angefangenen Tag und eingeliefertem Medium, beginnend ab dem 31. Tag nach Übergabe an unsere Gesellschaft, verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Herausgabe der Medien mindestens einen Arbeitstag vor persönlicher Abholung zu beantragen. Wenn nicht anders erklärt, gehen wir davon aus, dass die Medien, die uns der Kunde zur Kopie seiner geretteten Daten übergibt, keine Daten enthalten, die in irgendeiner Wiese gesichert werden sollten und dass unsere Gesellschaft berechtigt ist, Inhalts Änderungen (Überschreiben, Löschen) daran vorzunehmen.
Im Sinne dieses Vertrages wird Datenrettung als das Bestreben unserer Gesellschaft definiert, möglichst viele Daten in Abhängigkeit vom Einzelfall, insbesondere den technischen Konditionen (Art und Ausmaß der Zerstörung) des Mediums oder der Daten sowie den vereinbarten Bedingungen wieder herzustellen. Unsere Gesellschaft ist nicht verantwortlich für die Gesamtfunktionsweise des Gerätes, dessen Einzelteil das Medium war, oder für die Arbeitsweise des enthaltenen Betriebssystems. Die Erfolgsrate der Datenwiederherstellung wird immer als Verhältnis der gelesenen Sektoren zu ihrer Gesamtanzahl angesehen. Abhängig von der Fehlerverteilung im Dateisystem kann das Endverhältnis der zerstörten Dateien höher sein. Wenn nicht anders erklärt, dürft das Service, aber ist nicht verpflichtet, die Daten zu entschlüsseln oder ihr Format (Dateisystem, Dateityp) zu ändern. Die Datenwiederherstellung wird als perfekt angesehen, wenn die Erfolgsrate größer 95% ist. Wenn die Vertragspartner sich zur Anwendung der „Data Mining“ Methode („DM“) entschließen, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies keine Standarddienstleistung ist und das auf diese Weise wieder hergestellte Daten teilweise unlesbar sein können, nicht vollständig sind und/oder nicht dem vom Kunden erwartetem Inhalt entsprechen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Datenintegrität und Fehlerfreiheit spätestens einen Arbeitstag nach der erfolgter Akzeptanz der wieder hergestellten Daten unter Rücksichtnahme auf die Art des Defektes, die Resultate der Diagnose und die Einschätzung der Datenwiederherstellungsmöglichkeit zu überprüfen. Falls der Kunde innerhalb dieses Zeitrahmens keine Einsprüche erhebt, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Arbeits- und Sicherheitskopien der anvertrauten Daten zu löschen. Falls die Daten in irgendeiner Weise nach Akzeptanz durch den Kunden verändert wurden, kann der Kunde keinerlei Haftung für Fehlfunktionen geltend machen. Unsere Gesellschaft ist im Falle einer unberechtigten Reklamation berechtigt alle entstandene Kosten, die nach aktuellen Stundensatz und nach Materialverbrauch berechnet werden, verlangen.
Alle Informationen im Zusammenhang mit der Datenrettung sind Teil unserer Geschäftsgeheimnisse und werden demzufolge von unserer Gesellschaft niemandem mitgeteilt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jede Kommunikation (einschließlich telefonischer) durch unsere Gesellschaft aufgezeichnet und archiviert werden kann. Der Kunde gibt der Gesellschaft die Erlaubnis, ihm geschäftliche Mitteilungen zu übersenden.
Die Gegenstände, die in diesem Papier erwähnt werden, werden von der Gesellschaft nur auf Grundlage dieser Bedingungen oder bei berechtigten Ansprüchen zurückgegeben.